
Unter 'Syndaktylie' versteht man eine unter anderem vererbte Fehlbildung der Finger oder Zehen, die sich schon in der Embryonalzeit entwickelt. Die betroffenen Glieder trennen sich nicht so, wie sie sollten und bleiben mit der Haut oder sogar knöchern verwachsen. Diese Fehlbildung tritt im Rahmen von verschiedenen genetischen Syndromen, aber auch unabhängig davon bei etwa einem von 10.000 Neugeborenen auf.
Sind Finger betroffen, ist eine frühzeitige Operation sehr wichtig, damit das Gehirn erlernen kann, diese Finger unabhängig voneinander zu bewegen. Empfohlen wird daher ein Eingriff vor dem dritten Lebensjahr. Die Syndaktylie einzelner Zehen schränkt beim Menschen hingegen nur sehr selten die Funktion des Fußes ein, so dass eine operative Korrektur fast immer in den Bereich der Ästhetischen Chirurgie fällt.
Hieraus folgt hierzulande nach Übereinkunft der Fachgesellschaften, dass solche Operationen wie auch andere Schönheits-OPs von seriösen Plastischen Chirurgen bei Kindern und Jugendlichen nur im Ausnahmefall und bei extremem Leidensdruck durchgeführt werden. Erwachsenen steht aber dieser Weg offen: Wen eine Syndaktylie ästhetisch stört, kann sich die Zehen trennen lassen. Die Kosten für ästhetische Operationen werden von den Krankenkassen üblicherweise nicht übernommen.
Bei knöchern ('ossär') zusammen gewachsenen Zehen sollte die Indikation zur Schönheitsoperation sehr sorgfältig geprüft werden, da die möglichen Komplikationen nicht selten in keinem vernünftigen Verhältnis zum möglichen Ergebnis stehen. Sind die Zehen jedoch lediglich mit der Haut verwachsen (sog. 'kutane' Syndaktylie), ist eine Trennung problemlos ambulant und auch in örtlicher Betäubung durchführbar, obwohl es sich um eine recht zeitaufwändige Operation handelt: Zunächst wird die Haut zickzackförmig durchtrennt. Zwischen den Zehen verlaufen winzige Arterien und Nerven, die bei einer Trennung selbstverständlich nicht geschädigt werden sollten. Daher ist eine hinreichende mikro- oder handchirurgische Erfahrung des Operateurs sicherlich von Vorteil.
Durch sogenannte plastisch-chirurgische Lappenplastiken wird die Haut nach der Operation vernäht, wobei diese Nähte nach Möglichkeit zwischen und eher unter die Zehen gelegt werden, um später von oben betrachtet möglichst unsichtbar zu sein. Nicht selten reicht die an den getrennten Zehen vorhandene Haut nicht aus, um die Zehen nach der Trennung komplett zu ummanteln. In diesen Fällen werden kleine Hauttransplantate verwendet. Diese können ebenfalls unter örtlicher Betäubung zum Beispiel aus der Leistenfalte entnommen werden, ohne dass hier normalerweise auffällige Narben verbleiben. Bei sorgfältigem operativem Vorgehen können schwerwiegende Komplikationen kaum auftreten. Kleinere Wundheilungsstörungen, die die Heilung etwas verzögern, sind nicht selten, aber sehr gut beherrschbar. Im Normalfall besteht die Nachbehandlung in regelmäßigen Verbandswechseln sowie im Tragen von Verbandsschuhen für etwa zwei Wochen, bis die Fäden am Fuß entfernt werden. Anschließend können spezielle Narbengele zu möglichst unauffälligen Narben beitragen.



